| Im Überblick: Geschichte des Fluplatzes |
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In seiner Sitzung am 27.05.2004 hat der Kreistag des Kreises Borken die Förderung der Anpassung des Flugplat-zes Stadtlohn-Vreden an die erhöhten Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinie JAR-OPS 1 (heute EU-OPS 1) beschlossen. Hierzu hat er für den Ausbau der Start- und Landebahn auf eine asphaltierte Gesamtlänge von 1.800 m den hälftigen Eigenanteil von zunächst 2,5 Mio.€ im Haushalt 2004 bereitgestellt. Soweit erforderlich, sollten aus dem Haushalt 2005 zusätzlich bis zu 250.000 € (= 10%) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung durch den Kreis Borken stand unter dem Vorbehalt einer mindestens gleich hohen Bezuschus-sung durch das Land NRW. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 0078/2004 sowie die entsprechende Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 27.05.2005 wird insoweit verwiesen. Am 24.11.2005 stellte der Kreistag per Beschluss einen zusätzliche Investitionsrahmen iHv 1,8 Mio.€ fest. Auf den Kreis Borken entfiel davon eine zusätzliche Anteilsfinanzierung von 792.000 €, die der Kreistag bereitstellte. Die derzeit geplanten Maßnahmen sind somit mit einem Gesamtkostenvolumen von 7,2 Mio.€ veranschlagt. Bereits damals wies die Kreisverwaltung darauf hin, dass die kalkulierten Zahlen sich durch unerwartete Auflagen im Genehmigungsbescheid oder Kostenerhöhungen in der konkreten Ausschreibung der Arbeiten noch verändern könnten. Im Moment wird von einem Gesamtkostenrahmen von 7,6 Mio. € ausgegangen. Und es wird noch teurer werden! Mit Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 13.12.2006 sind der Flugplatz Wenningfeld GmbH der Ausbau der Start- und Landebahn am Flugplatz Stadtlohn-Vreden auf eine befestigte Gesamtlänge von 1.800m bei jeweils um 300m eingezogenen Start- und Landeschwellen sowie die Südverlegung der Segel-flugbahn zur Schaffung eines Parallelbetriebs genehmigt worden. Der Genehmigungsbescheid steht unter der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Der Genehmigungsbescheid wurde im Weiteren öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen Mitte des Jahres 2007 lagen rund 40 Widersprüche vor, über die die Bezirksregierung Anfang 2009 entscheiden will. Mit dem Genehmigungsbescheid konnte förderrechtlich der notwendige Grunderwerb durchgeführt werden. Der Grunderwerb für die Bauflächen konnte daraufhin vollständig abgewickelt werden. Der Grunderwerb für die nach dem Genehmigungsbescheid erforderlichen Freihaltezonen konnte bis auf die Flächen von drei Anliegern abgewickelt werden. Der Grunderwerb für die Verlegung der Segelflugfläche ist zunächst bis zur Umset-zung des Grunderwerbs für die eigentliche Start- und Landebahn zurückgestellt. Für noch fehlende Grundstü-cke im Planbereich wurden darüber hinaus Tauschflächen erworben. Neben dem eigentlichen Grunderwerb wurden über die Stiftung Kulturlandschaft des Kreises die notwendigen Flächen zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes gesichert, um die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nach dem Land-schaftsrecht durchführen zu können. Als erste Baumaßnahme haben die SVS-Versorgungsbetriebe im Sommer 2008 die nach dem Genehmigungsbe-scheid notwendige Anpassung der Wasserleitung, die das künftige Flugplatzgelände kreuzt, vorgenommen. Hierfür hatte das Land im Frühjahr 2008 gesondert Mittel bereit gestellt. Weitere Mittelbewilligungen des Lan-des für Bauausgaben entsprechend dem im Spätsommer 2007 gestellten Förderantrag konnten nach Auffassung des Landes nicht erfolgen, da der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster mit der Auflage verbunden war, dass die dauerhafte Nutzungsmöglichkeit der für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen bis spätestens zu Beginn der Baumaßnahmen nachgewiesen sein musste. Diesen Nachweis sah das Land aufgrund von in der Sicherheitszone noch fehlenden Grundstücken nicht erbracht. In Absprache mit dem Land ist daher durch die Kreisverwaltung Borken, jedoch ohne Beschluss des Kreistags, ein Änderungsantrag gestellt worden, nach dem zunächst übergangsweise ein nur eingeschränkter Flugbetrieb mit Flugzeugen der sogenannten Codezahl 2 auf der ausgebauten Start- und Landebahn erfolgen soll. Die für diesen Flugbetrieb erforderliche Sicherheitszone beschränkt sich auf die bereits erworbenen Grundstücke. Dadurch wird ein unmittelbarer Baubeginn möglich. Ziel dieses Änderungsantrags war es, vor allem, angesichts der oben genannten Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid, den Zeitdruck aus den schwierigen Grund-stücksverhandlungen für die noch fehlenden Teilflächen in der erweiterten Sicherheitszone zu nehmen. An-dernfalls hätte kurzfristig die Situation entstehen können, aus verfahrensrechtlichen Gründen ein Enteignungs-verfahren für diese Flächen einleiten zu müssen. Dies ist den bisherigen öffentlichen Erklärungen folgend von der Flugplatz Wenningfeld GmbH nicht gewollt, da grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung angestrebt werden soll. Dem Änderungsantrag hat nach vorheriger Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums die Bezirksregierung Münster durch Bescheid vom 28.11.2008 stattgegeben. Zeitgleich hat die Bezirksregierung die Bewilligung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns für sämtliche Baumaßnahmen erteilt. Das Landes-verkehrsministerium hat durch ein Schreiben vom 08.12.2008 mitgeteilt, dass es für den Bahnausbau eine Förderung von 800.000 € im Haushalt 2009 bereitgestellt habe. Sollte durch Eigentumserwerb der Flächen in der Sicherheitszone eine Nutzung des Platzes nach Codezahl 3 möglich werden, könnten zudem weitere Mittel vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung in den Jahren 2010 ff oder aus Rückflussmitteln des Haushalts 2009 bewilligt werden. Welche Ausbaustufen in der neuen Situation rechtlich, technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, soll zunächst mit den Fachplanern Mitte Januar und anschließend mit den Vertretern des Landes im Einzelnen abgestimmt werden und liegt daher bislang noch im Unklaren. Die Kreisverwaltung stellte in Aussicht dem Kreistag gegebe-nenfalls über die Ergebnisse mündlich in seinen Sitzungen Bericht zu erstatten. Eine Änderung der bestehenden Kreistagsbeschlüsse hält der Landrat vor diesem Hintergrund nicht für notwendig und beabsichtigt den Kreistag über die geänderten Planungen lediglich mittels eines zur Kenntnisnahme erstellten Sachstandsberichts (Sit-zungsvorlage Nr. 0007/2009) zu informieren, um dann erste vorbereitende Baumaßnahmen kurzfristig durchführen zu lassen und nach Abschluss der Brutschutzzeit (15.03 bis 15.06) die eigentlichen Baumaßnahmen anzugehen. Anders als der Landrat sieht die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in dem dem Kreistag nun zur Kenntnisnahme vorgelegten Sachstandsbericht eine substanzielle Veränderung der Planungen zum Ausbau des Flugplatzes Stadtlohn-Wenningfeld, die kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt, sondern einen erneuten Beschluss des Kreistags erforderlich macht. Hierzu hat der Kreistagsabgeordnete Steiner den Landrat am 12.12.2008 schriftlich aufgefordert. Der Landrat hat dies in der lokalen Presse am 16.01.2009 und am 19.01.2009 gegenüber dem Kreistagsabgeordneten Steiner auch telefonisch ablehnend beschieden. Die Kreisverwaltung plant abweichend von den ursprünglich gefassten Beschlüssen des Kreistags vom 27.05.2004 und 24.11.2005 nun nurmehr einen Ausbau der Landesbahn auf 1200m zu realisieren. Es wird zwar „angestrebt“ an Gesamtausbauvorhaben festzuhalten, ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit festzustellen, da dies von noch ausstehendem Grunderwerb und einer unsicheren Förderkulisse abhängt. Es ist daher unklar, ob der politische Wille des Kreistags, einen Ausbau der Landebahn auf 1800m durchzuführen, überhaupt erreicht werden kann. Der Kreistag müsste daher nach Auf-fassung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN einer kleineren Lösung gesondert zustimmen, da der ursprüngliche Beschluss vor allem mit dem Potential für die Wirtschaftsförderung und –ansiedlung in der Region begründet war, die bei einer fehlenden Nutzbarkeit des Flugplatzes für Maschinen der Codezahl 3 neu bewertet werden muss. Auch haushaltsrechtlich erscheint aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ein erneuter Beschluss geboten, da auch aus heutiger Sicht bereits festgestellt werden kann, dass der Komplettausbau wie vom Kreistag beschlossen, mit der Stufenlösung nicht im bislang genehmigten Finanzrahmen realisierbar ist. Der Grunderwerb der noch fehlenden Grundstücke wäre, so die vertragliche Einigung mit den Grundstückseignern, die Kreisverwaltung und Flugplatz Wenningfeld GmbH anstreben, zu Stande kommt, wahrscheinlich mit einer Aussiedlung der betroffenen Landwirte verbunden, die nicht mit der vom Kreistag beschlossenen Förderquote von mindestens 50% durch das Land NRW unterstützt würde. Auch sind die Kosten für den Grunderwerb wohl so hoch, dass selbst bei einer ausreichend hohen Landesförderung eine Überschreitung des Gesamtbudgets zu erwarten ist. Zudem ist klar, dass eine Realisierung des Gesamtprojekts in Teilabschnitten zu höheren Gesamtkosten führt, als der Direktausbau der Landebahn auf eine Länge von 1800m. Durch einen Teilausbau ohne gesonderten Kreistagsbeschluss würde außerdem eine faktische Bindungswirkung für den Kreistag herbeigeführt, auch künftige Überschreitungen des bisherigen Kostenrahmens zu genehmigen, da ein Teilausbau bereits stattgefunden hätte. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land als Förderge-ber auf einen Komplettausbau drängt und dafür gegebenenfalls auch zusätzliche Mittel bereitstellen könnte. Die Mitwirkungsrechte des Kreistags würden wegen der bereits heute wie dargelegt absehbaren weiteren Stei-gerung des Kostenrahmens beschnitten. Dies wirkt umso gravierender, da trotz des für sofort vollziehbar er-klärten Genehmigungsbescheides vom 13.12.2006 es bis heute nicht gelungen ist, mit dem Ausbau des Flug-platzes zu beginnen und sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen wie etwa das bereits im Jahr 2000 bei der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) in Auftrag gegebene Gutachten zum Poten-zials des Flugplatzes verändert haben und so zu einer vollständigen Neubewertung des Gesamtvorhabens füh-ren könnten. Die Weigerung des Landrates, einen neuen, allen nunmehr veränderten Beschlussgrundlagen und finanziellen Risiken Rechnung tragenden Beschlussvorschlag zur Beratung vorzulegen, wirkt umso unverständlicher, als er öffentlich einen anderen Eindruck erweckt und in der lokalen Presse am 16.01.2009 mit folgenden Worten zitiert wird: „Sofern das notwendig ist, werden wir alle erforderlichen Beschlüsse fassen. Wir werden das Thema Flugplatz offensiv vertreten.“ Diese Offensive lässt er jedoch im Beratungsgang vorsätzlich vermissen, um eine neue Beschlussfassung zu verhindern. |
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