Bündnis 90 / Die Grünen
 

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Am Donnerstag, dem 2. April 2009 entscheidet der Kreistag auf Antrag der Grünen darüber, ob die Pläne zum Ausbau von Stadtlohn-Wenningfeld fortgesetzt werden sollen. Bündnis 90/Die Grünen rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken auf, sich ab 15 Uhr an unserer Protestkundgebung gegen die teuren, unsinnigen und unsozialen Ausbaupläne zu beteiligen.
Grüne: „CDU ist Volkspartei mit Angst vor dem Volk“ PDF Drucken E-Mail

Einen „Tiefpunkt für das demokratische Miteinander im Kreis Borken“, nennt Gertrud Welper, Fraktionsvorsitzende der Grünen, die Blockade von CDU und Landrat gegen einen neuen Beschluss zum Flugplatz Stadtlohn-Vreden. Zugleich erhebt die Grünen schwere Vorwürfe gegen die Kreisverwaltung, die ihre „Neutralitätspflicht verletze und einseitige und rechtlich zweifelhafte Unterstützung“ für die Mehrheitsfraktion erbringe. Dabei sehe die Kommunalverfassung vor, dass die Verwaltung allen Fraktionen in gleicher Weise Informationen zukommen lassen müsse.

Der Kreisausschuss hatte am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Grünen, über eine Fortsetzung des knapp acht Millionen teuren Ausbaus des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden zu entscheiden, mit den Stimmen der CDU von der Tagesordnung genommen. „Unzulässig und undemokratisch“ sei das, sagt Welper. Selbst die FDP als Befürworterin des Flugplatzausbaus habe gegen die Absetzung gestimmt, nur Landrat und CDU hätten offensichtlich „Angst vor einer Diskussion“ und wollten diese „blockieren“.
Die Grünen haben das Vorgehen von CDU und Kreisverwaltung rechtlich geprüft und sind der Auffassung, dass die Absetzung des Tagesordnungspunktes rechtswidrig sei und der Landrat als Behördenchef den CDU-Antrag beanstanden müsse. „Nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen ist die Absetzung eines Tagesordnungspunktes überhaupt möglich“, sagt Jens Steiner, Kreistagsabgeordneter aus Heek. So sehe die Rechtsprechung vier Fallgruppen vor, die Begründung für eine solche Entscheidung sein könnten, keine davon schlösse den Antrag der Grünen von einer Beratungspflicht aus.

„Keine Lust“ tauge nicht als juristisches Argument, spottet Steiner mit Blick auf die Mehrheitsfraktion. Das grundgesetzlich garantierte Demokratieprinzip verpflichte Landrat und CDU, das Initiativrecht der kleineren Fraktionen zu achten und nicht willkürlich „unbequeme Anträge von der Beratung auszuschließen.“ Sollte es bei dem Rechtsbruch bleiben, würden die Grünen „zur Not auch gegen den Kreis Klage erheben, um die Verschwendung von Steuergeld in Wenningfeld noch zu stoppen.“

Zunächst hoffen die Grünen jedoch noch auf ein Einlenken der Kreisverwaltung. Welper sagte, man habe Kreisdirektor Werner Haßenkamp um ein Gespräch gebeten, um die unterschiedlichen Rechtsauffassungen erörtern zu können. Auch setzen die Grünen darauf, im Kreistag geheim abstimmen zu lassen, um so „den Mitgliedern der CDU Fraktion die Gelegenheit zu geben, ihr Gewissen zu befragen, ob das Unterdrücken abweichender Meinung wirklich der richtige Weg ist.“