Bündnis 90 / Die Grünen
 

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Am Donnerstag, dem 2. April 2009 entscheidet der Kreistag auf Antrag der Grünen darüber, ob die Pläne zum Ausbau von Stadtlohn-Wenningfeld fortgesetzt werden sollen. Bündnis 90/Die Grünen rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken auf, sich ab 15 Uhr an unserer Protestkundgebung gegen die teuren, unsinnigen und unsozialen Ausbaupläne zu beteiligen.
Verschwendung stoppen: Kein Ausbau von Wenningfeld! PDF Drucken E-Mail

Der Ausbau der Start- und Landebahn ist in Kreistag und Öffentlichkeit sehr umstritten. Aus Sicht der Ausbaugegner, sprechen ökonomische, ökologische und soziale Belange gegen einen Ausbau des Flugplatzes. Der nun beabsichtigte stufenweise Ausbau bedarf nach Auffassung der Grünen auch der Genehmigung durch den Kreistags. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass er eine wesentliche Investition des Kreises Borken darstellt und sich die nun vorliegenden Pläne von den ursprünglichen Vorstellungen der Befürworter des Ausbaus sowohl in zeitlicher als auch planerischer Hinsicht deutlich unterscheiden.

Mit Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 13.12.2006 sind der Flugplatz Wenningfeld GmbH der Ausbau der Start- und Landebahn am Flugplatz Stadtlohn-Vreden auf eine befestigte Gesamtlänge von 1.800m bei jeweils um 300m eingezogenen Start- und Landeschwellen sowie die Südverlegung der Segelflugbahn zur Schaffung eines Parallelbetriebs genehmigt worden. Der Genehmigungsbescheid steht unter der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Der Genehmigungsbescheid wurde im Weiteren öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen Mitte des Jahres 2007 lagen rund 40 Widersprüche vor, über die die Bezirksregierung Anfang 2009 entscheiden will. Mit dem Genehmigungsbescheid konnte förderrechtlich der notwendige Grunderwerb durchgeführt werden. Der Grunderwerb für die Bauflächen konnte daraufhin vollständig abgewickelt werden. Der Grunderwerb für die nach dem Genehmigungsbescheid erforderlichen Freihaltezonen konnte bis auf die Flächen von drei Anliegern abgewickelt werden. Der Grunderwerb für die Verlegung der Segelflugfläche ist zunächst bis zur Umsetzung des Grunderwerbs für die eigentliche Start- und Landebahn zurückgestellt. Für noch fehlende Grundstücke im Planbereich wurden darüber hinaus Tauschflächen erworben. Neben dem eigentlichen Grunderwerb wurden über die Stiftung Kulturlandschaft des Kreises die notwendigen Flächen zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes gesichert, um die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen nach dem Landschaftsrecht durchführen zu können.

Weitere Mittelbewilligungen des Landes für Bauausgaben entsprechend dem im Spätsommer 2007 gestellten Förderantrag konnten nach Auffassung des Landes nicht erfolgen, da der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster mit der Auflage verbunden war, dass die dauerhafte Nutzungsmöglichkeit der für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen bis spätestens zu Beginn der Baumaßnahmen nachgewiesen sein musste. Diesen Nachweis sah das Land aufgrund von in der Sicherheitszone noch fehlenden Grundstücken nicht erbracht.

In Absprache mit dem Land ist daher ein Änderungsantrag gestellt worden, nach dem zunächst übergangsweise ein nur eingeschränkter Flugbetrieb mit Flugzeugen der sogenannten Codezahl 2 auf der ausgebauten Start- und Landebahn erfolgen soll. Die für diesen Flugbetrieb erforderliche Sicherheitszone beschränkt sich auf die bereits erworbenen Grundstücke. Dadurch wird ein unmittelbarer Baubeginn möglich. Für den Flugplatz Stadtlohn-Vreden ist die Einschränkung auf Codezahl 2 vorübergehend tragbar, da eine Vielzahl der den Platz in der Vergangenheit nutzenden Flugzeuge nach der Codezahl 2 zugelassen ist. Langfristig ist aber an dem genehmigten Gesamtausbau mit einem Flugbetrieb nach Codezahl 3 festzuhalten. Dem Änderungsantrag hat nach vorheriger Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums die Bezirksregierung Münster durch Bescheid vom 28.11.2008 stattgegeben. Zeitgleich hat die Bezirksregierung die Bewilligung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns für sämtliche Baumaßnahmen erteilt. In weiteren Gesprächen mit dem Ministerium ist geklärt worden, dass eine stufenweise Realisierung der Maßnahme auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit möglich ist

Die Opposition im Kreistag Borken begleitet – abgesehen von der FDP – die Ausbaupläne für den Flugplatz Stadtlohn-Wenningfeld seit Jahren kritisch. Landrat und Mehrheitsfraktion ist es trotz wiederholter und zahlreicher Nachfragen bislang nicht gelungen, den Bedarf der Wirtschaft an einer ausgebauten Landebahn zu belegen und auch die Planungen zu einem interkommunalen Gewerbegebiet am Flugplatz, in dem flugaffines Gewerbe angesiedelt werden soll, sind trotz der mittlerweile reichlich verstrichenen Zeit noch in den Kinderschuhen. Landrat und Verwaltung haben bis heute keinen abschließenden Zeitplan zum Ausbau der Start- und Landebahn auf die beabsichtigte Gesamtlänge von 1800 Metern. Ja sogar zu der jetzt beabsichtigten ersten Ausbaustufe, die bislang in den Planungen gar nicht vorgesehen war, bestehen Unklarheiten über die rechtliche, technische und wirtschaftliche Umsetzung. Landrat und Verwaltung haben sich der Aufforderung der Opposition, einen den aktuellen Planungen Rechnung tragenden Beschlussvorschlag in den Kreistag einzubringen, gegenüber ablehnend geäußert. Die Antragsteller gehen jedoch davon aus, dass hier gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Angelegenheit des Kreises von solcher Bedeutung vorliegt, dass der Kreistag die aktualisierten Planungen genehmigen muss.

Da die Kreisverwaltung der Aufforderung einen neuen Beschlussvorschlag vorzulegen nicht nachgekommen ist, legt nun die Opposition dem Kreistag die Pläne zur Abstimmung vor, um feststellen, ob der Kreistag vor dem Hintergrund geänderter planerischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen überhaupt noch hinter dem Ausbau steht und der Kreisverwaltung den Ausbau des Flugplatzes genehmigen will. Mit diesem Beschluss erhalten die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken – so sie dies in ausreichender Zahl fordern und die Mehrheit des Kreistags an den Ausbauplänen festhält – jedoch die Gelegenheit, mittels eines Bürgerbegehrens über die Ausbaupläne zu befinden. Ein solches Bürgerbegehren wird von den Grünen ausdrücklich unterstützt. Es bietet die Chance, die höchste demokratische Legitimation für die Ausbaupläne einzuholen und gibt Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, selbst über die im Kreistag heftig umstrittenen Ausbaupläne für den Flugplatz Stadtlohn-Vreden zu befinden.